
Am 28. September 1717 erließ der preußische König Friedrich Wilhelm I. die „Verordnung, dass die Eltern ihre Kinder zur Schule, und die Prediger die Catechisationes, halten sollen“. Mit dieser Verordnung wurde in allen Territorien, wo Friedrich Wilhelm der Landesherr war, die allgemeine Schulpflicht eingeführt. So auch in der Bauerschaft Eickum, die zur Grafschaft Ravensberg gehörte. Weiterlesen⌲

Schon 1820 hatte die zuständige Bauinspektion in Jöllenbeck das Schulhaus für so baufällig gehalten, dass sie einen kompletten Neubau vorschlug. Das gefiel aber den „Schulinteressenten“, dabei handelte es sich um die wohlhabenden Kolonatsbesitzer, überhaupt nicht, schließlich mussten sie am Ende alles bezahlen. Eine Reparatur täte es doch wohl auch, meinte man. Weiterlesen⌲

Bei Krekelers Ankunft in Eickum machte nicht nur der Schulgarten einen traurigen Eindruck. Neben dem bereits erwähnten Pult stammte wohl auch das restliche Mobiliar noch aus der Ära des Schulmeisters Hollmann. „Mit Messern geschnittene Namen in den dicken, eichenen Tischplatten erzählten den Urenkeln, daß ihre Groß- und Urgroßväter in jugendlichem Übermute diesen Frevel begangen hatten. Weiterlesen⌲

1960 entsteht die vorerst letzte Schule in Eickum, in großen Teilen schon so, wie wir sie heute kennen.