Ich bedanke mich bei Wolfgang Silger, der uns diese historische Aufarbeitung als Text mit Bildern zur Verfügung gestellt hat. Am Ende der Seite kann auch die original PDF heruntergeladen werden. Alle Rechte liegen weiterhin ausschließlich bei Wolfgang Silger.
Wer den Eickumer Friedhof durch das Tor an der Diebrocker Straße betritt, geht auf ein steinernes Kreuz zu, dessen Sockel die Inschrift trägt: „Errichtet von der Gemeinde Eikum im Jahre 1873“ und wundert sich vielleicht, dass Eickum damals ohne „c“ geschrieben wurde.
Vor 1873 waren alle Toten aus Eickum auf dem Alten Friedhof zwischen der Hermannstraße und der Eisgrabenstraße in Herford beigesetzt worden. Einige Grabsteine von Eickumer Familien stehen dort noch. Der Weg nach Herford war lang und beschwerlich. Er führte auf der Eickumer Straße über Diebrock-Hausheide durch das Kinsbeke-Tal, dann über die Otterheide und erreichte auf dem Alten Jöllenbecker Weg schließlich die Bielefelder Straße. Der Landweg war nicht befestigt und in einem schlechten Zustand, was immer wieder zu Klagen führte.
Schließlich beschloss die Eickumer Gemeindeversammlung die Anlage eines neuen Friedhofs auf der „Kleinen Heide“. Laut Schulchronik wurde eine zwei Scheffelsaat große Fläche „für 600 Thaler“ vom Landwirt Eickhoff erworben. Ein Scheffelsaat entspricht etwa 1700 Quadratmetern. Am 26. März 1873 begutachtete der Kreisphysikus Dr. Kerstein das Gelände und schrieb: „Das an dem nach Jöllenbeck führenden Wege gelegene und daher auch ohne die in nächster Zeit zu erwartende Chaussierung dieses Weges leicht zugängliche Grundstück ist zur Anlage eines Kirchhofes durchaus geeignet. Der sanft abhängige Boden ist nämlich durchaus trocken und besteht aus lehmigem Sande…“
Am 29. März 1873 wurde eine Friedhofsordnung erlassen. Darin heißt es: „Die Beerdigung auf den einzelnen Begräbnisplätzen der Gemeinheit erfolgt in fortlaufender Reihenfolge … Die Reihengräber können von den Angehörigen mit Blumen und niedrigem Gestrüpp, aber nicht mit Bäumen bepflanzt werden, auch ist gestattet, ein Kreuz oder Gedenkstein zu setzen. Selbstredend müssen die Denksteine abgeräumt werden, wenn die Verwesungszeit abgelaufen ist.“ Ein Reihengrab kostete einen Taler und zehn Silbergroschen.
Es gab auch die Möglichkeit, Erbbegräbnisplätze zu erwerben. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht. Bis Ende 1873 waren 96 Plätze verkauft und die Gemeindekasse hatte 816 Taler eingenommen. Die Größe der Erbbegräbnisse hing vom Geldbeutel ihrer Besitzer ab und war wohl auch eine Prestigefrage. Für die Besitzer der großen Kolonate waren zwölf Läger standesgemäß, für die meisten mussten vier Läger genügen.
Eine klare Ansage gibt Paragraf 20 der Friedhofsordnung: „Die Unsitte der Verabreichung von Speisen und Trank an das Leichengefolge hört auf. Sie verletzt das Gefühl der Leidtragenden, deren Gedanken einer ernsten Stimmung zugethan ist.“
Abschließend regelte die Friedhofsordnung die Anstellung eines Totengräbers, der allgemein nur „Kuhlengräber“ genannt wurde. Als solchen wählte die Gemeindeversammlung den Heuerling Johann Heinrich Störmer. Er sei ein ordentlicher und zuverlässiger Mann und besitze einige Kenntnisse in der Gärtnerei, hieß es zur Begründung. Er wurde verpflichtet, die Wege rein und in einem guten Zustand zu halten, sich eines sittlichen und anständigen Lebenswandels zu befleißigen und bei jeder Beerdigung in anständiger Kleidung zu erscheinen. Für das Ausheben eines Grabes, dessen Tiefe sich nach dem Alter der Verstorbenen richtete, erhielt er zwischen zehn und 20 Silbergroschen. Außerdem wurde ihm die Nutzung des Grases auf dem Friedhof gestattet.
Etliche Totengräber sind auf Johann Heinrich Störmer gefolgt. Der letzte „richtige“ Eickumer Kuhlengräber war August Riepe. Über viele Jahre hielt er „seinen“ Friedhof in Schuss. Zusammen mit dem Gemeindearbeiter August Müller hob er die Gräber mit Schaufel und Spaten aus. Wenn im Winter der Boden tiefgefroren war, kam die Spitzhacke zum Einsatz. Bei einer Beisetzung achtete August Riepe peinlich genau darauf, dass Friedhofsglocke aufhörte zu läuten, sobald der Sarg in die Gruft hinabgesenkt war, wie es die Läuteordnung der Gemeinde Eickum vorschrieb.
Die Sitte, Verstorbene von ihrem Haus aus zu beerdigen, endete in den 1960er
Jahren. Die traditionelle Aufbahrung der Toten auf der Deele war in den neuen Wohnhäusern nicht mehr möglich und hatte zu unerträglichen Verhältnissen geführt. Als sich die Eickumer Feuerwehr im März 1952 auflöste, wurde ihr Gerätehaus an der Stedefreunder Straße, wo die Feuerspritze gestanden hatte, zur provisorischen Leichenhalle umfunktioniert. Bis dahin hatte das „Spritzenhaus“ bei Bedarf auch als Arrestzelle gedient.
Laut wurde es bei der Beerdigung von einem Mitglied des Kriegervereins. Dann feuerte Willi Berkemeier drei Salutschüsse aus einer kleinen Kanone ab. Einmal ist dann ein Schuss nach hinten losgegangen. Seitdem herrscht Ruhe.
Verfasser: Wolfgang Silger (2023)